§
1 Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages ist das
Bereitstellen der Homepage www.pospis-welt.de
zur Veröffentlichung eigener Briefmarken (Ländersammlungen)
oder Briefmarkenabarten (Druckabweichungen jeglicher Art auf
Briefmarken).
§
2 Registrierung
(1) Für die Nutzung der Plattform
ist eine Registrierung erforderlich. Die Registrierung als Mitautor
und die Nutzung der Dienste sind zurzeit kostenlos.
(2) Eine
Registrierung setzt die Zustimmung zu den Regelungen des
Nutzungsvertrages voraus. Für den Betreiber der Homepage
www.pospis-welt.de
besteht keine Verpflichtung, einer Nutzung zuzustimmen. Die
Nutzung kann ohne Angaben von Gründen abgelehnt werden.
(3) Jeder Mitautor kann und darf sich nur einmal registrieren lassen.
(4) Der Mitautor verpflichtet sich, alle erforderlichen Registrierungsdaten vollständig und korrekt anzugeben. Tritt nach der Registrierung eine Änderung der angegebenen Daten ein, ist der Mitautor verpflichtet, diese umgehend zu korrigieren.
(5) Der
Veröffentlichung von Name und Vorname des Mitauthors auf der Internet –
Plattform www.pospis-welt.de
wird zugestimmt.
(6) Nach
Vertragsunterzeichnung erhält der Mitautor die erforderlichen
Registrierungsdaten (Zugriffsberechtigung).
§
3 Veröffentlichung von Briefmarken oder
Briefmarkenabarten
(1) Durch die Registrierung wird dem
Mitautor ermöglicht, nach bestimmten Kriterien (Anlage 1
zum Vertrag) eigene Scans von Briefmarken oder Druckabweichungen
zu veröffentlichen.
(2) Die Rechte an den veröffentlichten
Briefmarken und Druckabweichungen (Bild und Texte) gehen
unentgeltlich an den Betreiber der Homepage www.pospis-welt.de
über.
(3) Doppelveröffentlichungen (Druckabweichungen,
die bereits durch andere Autoren veröffentlicht wurden) sind
zu vermeiden.
(4) Der Betreiber behält sich vor,
veröffentlichte Briefmarken und Druckabweichungen von
Mitautoren ohne Angabe von Gründen zu löschen.
(5) Die
Veröffentlichung von Briefmarken in den Ländersammlungen
ist nur im ungestempelten Zustand erlaubt.
(6) Die
veröffentlichten Bilder (Briefmarken und Druckabweichungen) sind
wegen eventueller Überprüfung des Urheberrechts auf der
eigenen EDV- Anlage des Mitautoren zu speichern.
§ 4 Mitwirkungspflichten
(1) Der Mitautor ist verpflichtet, alle auf der Webseite bereitgestellten Informationen als seine eigenen zu kennzeichnen und die Daten unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen zu veröffentlichen. Der Mitautor trägt die alleinige Verantwortung für die Rechtmäßigkeit seiner Veröffentlichung, insbesondere bei Verletzung des Urheberrechts.
Soweit der Inhalt der
von dem Mitautor veröffentlichten Informationen gegen
gesetzliche Bestimmungen oder dem Urheberrecht verstoßen,
ist der Betreiber der Homepage www.pospis-welt.de
berechtigt, die betreffenden Inhalte zu entfernen.
Der Mitautor
stellt dem Betreiber der Homepage www.pospis-welt.de
von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung der
vorgenannten Pflichten herrühren.
(2) Der Mitautor verpflichtet sich, Vorkehrungen für einen sicheren Datenfluss und Maßnahmen zur Verhinderung von unerlaubten Eingriffen in fremde Systeme und der Verbreitung von Viren zu treffen.
(3) Der Mitautor
verpflichtet sich, die übergebene Zugriffsberechtigung für
die Homepage www.pospis-welt.de
nicht an andere weiterzugeben. Für dadurch entstehende
Schäden haftet der Mitautor.
§ 5 Haftung
(1) Der Betreiber der Homepage
www.pospis-welt.de
übernimmt keine Haftung für Folgeschäden, die aus
der Nutzung des Internetauftritts entstehen.
(2) Der Betreiber
der Homepage www.pospis-welt.de
garantiert keine ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit
des Internetauftritts.
§ 6 Änderungen der Dienste
(1) Auch ohne
die Benachrichtigung der Mitautoren ist www.pospis-welt.de
befugt, von Zeit zu Zeit die angebotenen Dienste zu ändern, zu
löschen oder zu ergänzen, soweit die Änderungen
technische Verbesserungen, Updates oder die Ausweitung der
Dienste zum Gegenstand haben.
§ 7 Sperrung und Kündigung
(1) Der Betreiber der
Homepage www.pospis-welt.de
kann jederzeit, ohne Angabe von Gründen, die Nutzung sperren
oder kündigen.
§ 8 Salvatorische
Klausel
(1) Änderungen des Nutzungsvertrages können
mit Ausnahme der Regelung des § 6 nur im beiderseitigen
Einvernehmen der Vertragsparteien schriftlich vorgenommen werden.
(2) Die Anlage 1 ist Bestandteile des Nutzungsvertrages.
(3) Sofern eine
Bestimmung des Nutzungsvertrages unwirksam ist, bleiben die übrigen
Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist
durch eine solche zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der
unwirksamen Bestimmung in wirtschaftlicher und praktischer Weise
am nächsten kommt. Gleiches gilt für den Fall einer so
genannten Regelungslücke.