Allgemeine Geschäftsbedingungen & Nutzungsvertrag


§ 1 Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages ist das Bereitstellen der Homepage www.pospis-welt.de zur Veröffentlichung eigener Briefmarken (Ländersammlungen) oder Briefmarkenabarten (Druckabweichungen jeglicher Art auf Briefmarken).


§ 2 Registrierung

(1) Für die Nutzung der Plattform ist eine Registrierung erforderlich. Die Registrierung als Mitautor und die Nutzung der Dienste sind zurzeit kostenlos.
(2) Eine Registrierung setzt die Zustimmung zu den Regelungen des Nutzungsvertrages voraus. Für den Betreiber der Homepage www.pospis-welt.de besteht keine Verpflichtung, einer Nutzung zuzustimmen. Die Nutzung kann ohne Angaben von Gründen abgelehnt werden.

(3) Jeder Mitautor kann und darf sich nur einmal registrieren lassen.

(4) Der Mitautor verpflichtet sich, alle erforderlichen Registrierungsdaten vollständig und korrekt anzugeben. Tritt nach der Registrierung eine Änderung der angegebenen Daten ein, ist der Mitautor verpflichtet, diese umgehend zu korrigieren.

(5) Der Veröffentlichung von Name und Vorname des Mitauthors auf der Internet – Plattform www.pospis-welt.de wird zugestimmt.
(6) Nach Vertragsunterzeichnung erhält der Mitautor die erforderlichen Registrierungsdaten (Zugriffsberechtigung).


§ 3 Veröffentlichung von Briefmarken oder Briefmarkenabarten

(1) Durch die Registrierung wird dem Mitautor ermöglicht, nach bestimmten Kriterien (Anlage 1 zum Vertrag) eigene Scans von Briefmarken oder Druckabweichungen zu veröffentlichen.
(2) Die Rechte an den veröffentlichten Briefmarken und Druckabweichungen (Bild und Texte) gehen unentgeltlich an den Betreiber der Homepage www.pospis-welt.de über.
(3) Doppelveröffentlichungen (Druckabweichungen, die bereits durch andere Autoren veröffentlicht wurden) sind zu vermeiden.
(4) Der Betreiber behält sich vor, veröffentlichte Briefmarken und Druckabweichungen von Mitautoren ohne Angabe von Gründen zu löschen.
(5) Die Veröffentlichung von Briefmarken in den Ländersammlungen ist nur im ungestempelten Zustand erlaubt.
(6) Die veröffentlichten Bilder (Briefmarken und Druckabweichungen) sind wegen eventueller Überprüfung des Urheberrechts auf der eigenen EDV- Anlage des Mitautoren zu speichern.


§ 4 Mitwirkungspflichten

(1) Der Mitautor ist verpflichtet, alle auf der Webseite bereitgestellten Informationen als seine eigenen zu kennzeichnen und die Daten unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen zu veröffentlichen. Der Mitautor trägt die alleinige Verantwortung für die Rechtmäßigkeit seiner Veröffentlichung, insbesondere bei Verletzung des Urheberrechts.

Soweit der Inhalt der von dem Mitautor veröffentlichten Informationen gegen gesetzliche Bestimmungen oder dem Urheberrecht verstoßen, ist der Betreiber der Homepage www.pospis-welt.de berechtigt, die betreffenden Inhalte zu entfernen.
Der Mitautor stellt dem Betreiber der Homepage www.pospis-welt.de von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung der vorgenannten Pflichten herrühren.

(2) Der Mitautor verpflichtet sich, Vorkehrungen für einen sicheren Datenfluss und Maßnahmen zur Verhinderung von unerlaubten Eingriffen in fremde Systeme und der Verbreitung von Viren zu treffen.

(3) Der Mitautor verpflichtet sich, die übergebene Zugriffsberechtigung für die Homepage www.pospis-welt.de nicht an andere weiterzugeben. Für dadurch entstehende Schäden haftet der Mitautor.


§ 5 Haftung

(1) Der Betreiber der Homepage www.pospis-welt.de übernimmt keine Haftung für Folgeschäden, die aus der Nutzung des Internetauftritts entstehen.
(2) Der Betreiber der Homepage www.pospis-welt.de garantiert keine ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit des Internetauftritts.


§ 6 Änderungen der Dienste

(1) Auch ohne die Benachrichtigung der Mitautoren ist www.pospis-welt.de befugt, von Zeit zu Zeit die angebotenen Dienste zu ändern, zu löschen oder zu ergänzen, soweit die Änderungen technische Verbesserungen, Updates oder die Ausweitung der
Dienste zum Gegenstand haben.

§ 7 Sperrung und Kündigung

(1) Der Betreiber der Homepage www.pospis-welt.de kann jederzeit, ohne Angabe von Gründen, die Nutzung sperren oder kündigen.


§ 8 Salvatorische Klausel

(1) Änderungen des Nutzungsvertrages können mit Ausnahme der Regelung des § 6 nur im beiderseitigen Einvernehmen der Vertragsparteien schriftlich vorgenommen werden.

(2) Die Anlage 1 ist Bestandteile des Nutzungsvertrages.
(3) Sofern eine Bestimmung des Nutzungsvertrages unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in wirtschaftlicher und praktischer Weise am nächsten kommt. Gleiches gilt für den Fall einer so genannten Regelungslücke.